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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben im ländlichen Raum nach der Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung" (LE/2014), Nr. 08915

Im Rahmen der Richtlinie "Ländliche Entwicklung" werden Vorhaben gefördert, die ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sichern und weiter entwickeln. Die Vorhaben sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?

  • Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
  • Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten
  • Maßnahmen des Rahmenplans "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK-Rahmenplan) Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung

Hinweis: Förderung von GAK-Vorhaben nur nach gesondertem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft)

Konditionen

Finanzierungsart
Anteilfinanzierung (Zuschuss)

Höhe

  • Ländliche Neuordnung: 65 - 90 %
  • Breitbandversorgung: 90 %
  • GAK-Maßnahmen: Fördersatz nach Vorgaben laut Aufruf

Höchstbetrag

  • Ländliche Neuordnung: keine Beschränkung
  • Breitbandversorgung: EUR 500.000 pro Ort
  • GAK-Maßnahmen: Vorgaben laut Aufruf

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.